Allgemeine Geschäfts­bedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen des Staatsbetriebes Sächsische Staatstheater – Staatsoper Dresden und Staatsschauspiel Dresden, Betriebsteil Staatsoper Dresden

Die folgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten ab 01.08.2023.

1. Geltung

1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (im Folgenden: »AGB«) regeln die rechtlichen Beziehungen zwischen dem Staatsbetrieb Sächsische Staatstheater – Staatsoper Dresden und Staatsschauspiel Dresden, ausschließlich für den Betriebsteil Staatsoper Dresden – nachstehend »Staatsoper Dresden« genannt – und seinen Besuchern. Mit dem Erwerb einer Eintrittskarte, dem Abschluss eines Abonnements oder dem Zutritt zu einer Veranstaltung der Staatsoper Dresden gelten diese AGB als vereinbart.

1.2 Diese AGB gelten grundsätzlich auch für Veranstaltungen Dritter in den Räumen der Staatsoper Dresden und für Gemeinschaftsveranstaltungen der Staatsoper Dresden mit anderen Partnern. Gegebenenfalls gelten zusätzlich/abweichend die Geschäftsbedingungen Dritter.

1.3 Für Abonnenten gelten ergänzend die Abonnementsbedingungen, die unter anderem auf der Webseite unter https://www.semperoper.de/ihr-besuch/abonnements.html hinterlegt sind.

1.4 Für Gruppen ab 20 Personen gelten ergänzend die Verkaufskonditionen für Gruppen. Diese sind unter anderem auf der Webseite unter https://www.semperoper.de/gruppenservice hinterlegt.

2. Öffnungszeiten

2.1  Die Tageskasse ist zu den gesondert veröffentlichten Zeiten geöffnet. Diese sind unter anderem auf der Website der Staatsoper Dresden (https://www.semperoper.de) hinterlegt.

2.2 Die Spielstätte Semperoper und die Abendkasse werden in der Regel eine Stunde vor Veranstaltungsbeginn geöffnet. Die Spielstätte Semper Zwei und die Abendkasse werden in der Regel 30 Minuten vor Veranstaltungsbeginn geöffnet.

3. Eintrittspreise und Ermäßigungen

3.1          Für die Veranstaltungen der Staatsoper Dresden gelten je nach Art und Ort der Veranstaltung unterschiedliche Sitzpläne, Preiskategorien und Platzgruppen. Für ausgewählte Veranstaltungen (z. B. Gastspiele, Festspiele, Premieren, Sonderkonzerte, Sonderveranstaltungen, besondere Besetzungen) können besondere Preise gelten und gegebenenfalls Zuschläge anfallen.

3.2          Die aktuellen Eintritts- und Abonnementspreise, die Eintrittspreise für Sonderaktionen und die Bedingungen für Ermäßigungen können beim Besucherservice der Staatsoper Dresden, auf der Website der Staatsoper Dresden (https://www.semperoper.de) und den Veröffentlichungen der Staatsoper Dresden entnommen werden.

3.3          Die Programmhefte und Theatergläser sowie weitere Leistungen sind nicht im Kartenpreis enthalten.

3.4          Schwerbehinderte Personen mit einem Behinderungsgrad ab 80 von Hundert erhalten gegen Vorlage des Schwerbehindertenausweises nach Verfügbarkeit vorhandener Karten eine ermäßigte Karte. Enthält der Schwerbehindertenausweis zudem den Nachweis über die Berechtigung eine Begleitperson mitzunehmen, gilt für diese der gleiche Preisvorteil.

3.5          Schülern, Auszubildenden, Freiwilligen im Bundesfreiwilligendienst und im Sozialen Jahr  sowie Studierenden bis 30 Jahre können gegen Vorlage eines gültigen Schüler- oder Studierendenausweises ab 30 Minuten vor Vorstellungsbeginn an der Abendkasse der Semperoper Restkarten zu einem ermäßigten Eintrittspreis angeboten werden, sofern noch eine ausreichend hohe Anzahl an Restkarten vorhanden ist. Von dieser Regelung können einzelne Vorstellungen ausgenommen werden.

3.6          Kinder und Jugendliche bis einschließlich 16 Jahre (bei Eintrittspreisen ZU2 bis ZU8 bis 18 Jahre) erhalten eine ermäßigte Karte nach Verfügbarkeit. Von dieser Regelung können einzelne Vorstellungen ausgenommen werden. Bei Eintrittspreisen ZU2 bis ZU8 erhalten ebenso Studierende und Auszubildende (bis 30 Jahre) nach Verfügbarkeit eine ermäßigte Karte im Vorverkauf.

3.7          Alle vorgenannten Ermäßigungen werden für Vorstellungen in der Semperoper grundsätzlich ab einem Eintrittspreis von 12,00 € für die Platzgruppen 1 bis 6 gewährt.

3.8          Ermäßigungen sind nur in Verbindung mit dem jeweiligen Nachweis gültig und nicht übertragbar. Eine nachträgliche Ermäßigung ist ausgeschlossen. Beim Einlass ist der entsprechende Nachweis vorzuzeigen. Kann dieser nicht nachgewiesen werden, besteht kein Anspruch auf die Ermäßigung und der Differenzbetrag zum Normalpreis ist zu zahlen. Es besteht grundsätzlich kein Anspruch auf die vorgenannten Ermäßigungen. 

3.8          Die Staatsoper Dresden haftet nicht für Preise, die von Dritten für Eintrittskarten der Staatsoper Dresden erhoben werden.

3.9          Aufgrund der architektonischen Gegebenheiten oder inszenierungsbedingt kann die Sicht auf die Bühne von einigen Plätzen im Vorstellungssaal der Semperoper eingeschränkt sein. Dies führt zu keinem Anspruch auf eine Kartenrücknahme oder einen Preisnachlass.

4. Vorverkauf

4.1          Der Vorverkauf von Eintrittskarten erfolgt durch den Bereich Vertrieb und Service der Staatsoper Dresden in der Regel für eine Spielzeit im Voraus. Änderungen des Spielplans, der Anfangszeiten und Besetzungen bleiben vorbehalten. Für Angaben Dritter in Veröffentlichungen (z. B. Presse, Online-Medien) übernimmt die Staatsoper Dresden keine Gewähr. Die Staatsoper Dresden behält sich vor, die Anzahl von Karten, die pro Person verkauft werden, zu begrenzen.

4.2          Auf eine telefonische, schriftliche oder Bestellung per E-Mail unterbreitet die Staatsoper Dresden in der Reihenfolge ihres Eingangs schriftlich oder per E-Mail ein befristetes Angebot gemäß der jeweiligen Kartenverfügbarkeit, aus welchem der Veranstaltungstag, Titel des Werkes, Platzgruppe, Plätze und Preise ersichtlich sind. Mit der Bezahlung der angebotenen Karten wird das Angebot angenommen. Geschieht das nicht innerhalb der im Angebot genannten Frist, kann die Staatsoper Dresden über die angebotenen Karten und Plätze anderweitig frei verfügen.

4.3          Bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises besteht kein Anspruch auf Einlass zu der jeweiligen Veranstaltung. Dies gilt auch für den Fall von Lastschriftrückgaben nach dem Kartenkauf und der Bezahlung.

4.4         Bereits bezahlte Karten werden auf Wunsch und auf Gefahr des Käufers auf dem einfachen Postweg sobald wie möglich zugesandt. Sollte der Zeitraum für den Versand nicht ausreichen (bis 10 Tage vor der Vorstellung), werden die bezahlten Karten an der Tages- bzw. Abendkasse unter der Kunden- und Auftragsnummer hinterlegt. Nicht innerhalb der Öffnungszeiten bzw. an der Abendkasse abgeholte, bereits bezahlte Eintrittskarten verfallen ersatzlos ohne Anspruch auf Erstattung des Kaufpreises.

4.5          Ab drei Wochen vor der jeweiligen Vorstellung ist eine Zahlung auf Rechnung nicht mehr möglich. Die Karten sind in diesen Fällen grundsätzlich im Onlineshop vorab per Kreditkarte oder Paypal bzw. an der Tageskasse zu bezahlen.

4.6          An der Abendkasse werden ab 30 Minuten vor Vorstellungsbeginn unbezahlte reservierte und nicht abgeholte Karten wieder zum Kauf angeboten.

5. Gutscheine

Für Veranstaltungen der Staatsoper Dresden können Geschenkgutscheine erworben werden. Diese Gutscheine gelten drei Jahre ab Ende des Jahres, in dem der Gutschein ausgestellt wurde. Die jeweilige Gültigkeit ist auf den Gutscheinen vermerkt. Die Gutscheine können für die Veranstaltungen der Semperoper Dresden entsprechend der Kartenverfügbarkeit bei der Semperoper eingelöst werden. Ein Anspruch auf bestimmte Vorstellungen oder Plätze besteht nicht. Eine Barauszahlung der Gutscheine (vollständig oder teilweise) sowie eine Verlängerung der Laufzeit, auch von bereits abgelaufenen Gutscheinen, ist nicht möglich. Gutscheine Dritter (z.B. andere Veranstalter) können nicht bei der Semperoper eingelöst werden.

6. Internetverkauf

Der Internetverkauf von Eintrittskarten und Gutscheinen wird durch selbständige Dienstleistungsunternehmen, gegebenenfalls unter Geltung gesonderter oder zusätzlicher Geschäftsbedingungen abgewickelt. Ermäßigungen gemäß 3.5 können grundsätzlich  bei der Onlinebuchung nicht gewährt werden. Eine nachträgliche Ermäßigung ist nicht möglich.

7. eTickets

7.1          Auf der Website der Staatsoper Dresden (https://www.semperoper.de) können Eintrittskarten und Gutscheine als elektronische Tickets („eTickets“) gekauft, elektronisch abgespeichert oder selbst ausgedruckt werden. Das eTicket wird mit der Buchungsbestätigung per Email an den Käufer versendet. Jedes eTicket berechtigt nur einmalig zum Eintritt zu der jeweiligen Veranstaltung. Es ist untersagt, das eTicket in digitaler oder in gedruckter Form zu vervielfältigen oder zu ändern. Ein QR-Code garantiert die Echtheit der Karte und ist nur einmal verwertbar.

Das eTicket wird beim Einlass von einem Scanner identifiziert, geprüft und entwertet. Die Staatsoper Dresden ist berechtigt, Inhabern eines ungültigen eTickets, oder eines eTickets, dessen QR-Code bereits entwertet wurde, den Zugang zu der betreffenden Veranstaltung zu verweigern. Die Käufer sind allein für den Schutz der eTickets vor Zugriff Dritter verantwortlich, insbesondere dafür, dass eTickets nicht kopiert und/oder an unberechtigte Dritte weitergegeben bzw. durch diese gegenüber der Staatsoper eingelöst werden. Es gelten die Regelungen in 14.2 dieser Geschäftsbedingungen.

7.2          Für Gutscheine in Form von eTickets gelten die Bestimmungen in Punkt 7.1 sowie in Punkt 5 entsprechend.

8. Weiterverkauf von Eintrittskarten

8.1          Der gewerbliche Weiterverkauf von Eintrittskarten der Staatsoper Dresden ist ebenso wie das Anbieten solcher Karten zum gewerblichen Weiterverkauf ohne vorherige schriftliche Zustimmung der Staatsoper Dresden untersagt.

8.2          Reiseveranstalter und Hotels, die Besuche von Vorstellungen der Staatsoper Dresden anbieten, haben sich für den Kauf von Eintrittskarten an den Vertrieb und Service der Staatsoper Dresden zu wenden.

8.3          Das Anbieten oder Verkaufen von Eintrittskarten der Staatsoper Dresden durch Besucher oder Dritte in den Räumen oder unmittelbar vor der Staatsoper Dresden sowie vor ihrer Tageskasse ist strikt untersagt. Die Staatsoper Dresden behält sich rechtliche Schritte gegen Personen, die diesem Verbot zuwiderhandeln, vor.

8.4          Für jeden schuldhaften Verstoß gegen 8.1, 8.2 oder 8.3 fällt eine Vertragsstrafe in Höhe des Fünffachen des auf der Eintrittskarte abgedruckten Eintrittspreises an. Die Geltendmachung weitergehender Schäden durch die Staatsoper Dresden bleibt vorbehalten.

9. Fahrschein für den öffentlichen Personennahverkehr im VVO-Gebiet

9.1          Einige Eintrittskarten für eigene Veranstaltungen der Staatsoper Dresden in den Hauptspielstätten berechtigen im Rahmen des Vorstellungsbesuches zur Nutzung des öffentlichen Personennahverkehrs im Gebiet des Verkehrsverbundes Oberelbe (VVO) ohne zusätzliche Fahrtkosten („KombiTicket“), sofern die Eintrittskarten das VVO-Logo sowie ggf. einen entsprechenden Barcode tragen. Das KombiTicket gilt ab vier Stunden vor Beginn der jeweiligen Veranstaltung und bis acht Stunden nach Veranstaltungsbeginn. Sonderverkehrsmittel sind davon ausgenommen. Nähere Informationen zur Geltung des KombiTickets können die Besucher beim Besucherservice der Staatsoper Dresden erfragen oder unter https://www.semperoper.de abrufen.

9.2          Eine kostenfreie Mitnahme der Besucher in den öffentlichen Verkehrsmitteln unter den vorgenannten Bedingungen ist nur möglich, sofern das KombiTicket im Original (ggf. als eTicket mit VVO-Logo) vorgezeigt bzw. die Mitnahmeberechtigung nachgewiesen werden kann.

9.3          Die Staatsoper Dresden übernimmt keine Haftung für die tatsächliche Mitnahme der Besucher im VVO-Verbundraum, die Zurverfügungstellung, die Pünktlichkeit bzw. den Ausfall von Verbindungen. Es gelten die Tarif- und Beförderungsbedingungen des VVO.

10. Einlass zu Veranstaltungen

10.1       Einlass zu Veranstaltungen der Staatsoper Dresden wird nur gegen Vorlage einer gültigen Original-Eintrittskarte für jeden teilnehmenden Besucher gewährt. Es gelten die Regelungen in 14.2 dieser Geschäftsbedingungen.  Werden Eintrittskarten der Staatsoper Dresden (dies betrifft sowohl Hardtickets als auch eTickets) vom Besucher verändert, umgestaltet oder gegen selbst gemachte Tickets ausgetauscht, sind diese nicht gültig. Bei ermäßigten Karten ist die Ermäßigungsberechtigung vorzuweisen. Kann dieser Nachweis nicht geführt werden, ist die Differenz zum vollen Eintrittspreis an der Abendkasse nachzuentrichten.

10.2       Nach Beginn einer Veranstaltung können Besucher aus Sicherheitsgründen sowie im Interesse der mitwirkenden Künstler und der anderen Besucher an einem störungsfreien Ablauf der Vorstellung erst zu einem von der Opernleitung festgelegten Zeitpunkt in den Zuschauerraum eingelassen werden. Den Anweisungen des Einlasspersonals ist Folge zu leisten. Je nach Veranstaltung ist ein verspäteter Einlass erst zur Pause oder gar nicht möglich. Das gilt auch, wenn der Beginn einer Veranstaltung vorverlegt wurde.

10.3       Jede Eintrittskarte berechtigt zum Besuch der angegebenen Veranstaltung auf dem auf der Eintrittskarte angegebenen Platz. Andere Plätze dürfen nur mit Zustimmung oder auf Veranlassung des Einlasspersonals eingenommen werden. Die Staatsoper Dresden ist berechtigt, Besuchern im Einzelfall andere Plätze zuzuweisen.

10.4       Es ist aus Sicherheitsgründen verboten, auf Treppen, Simsen oder Balustraden Platz zu nehmen. Ebenfalls aus Sicherheitsgründen ist es nicht gestattet, auf den Rangbrüstungen zu sitzen, sich über die Brüstungen zu lehnen oder Gegenstände (z. B. Handtaschen) auf den Brüstungen abzulegen.

10.5       Aus Sicherheitsgründen sowie aus Gründen der gegenseitigen Rücksichtnahme ist es nicht gestattet, Kinderwagen in eine Vorstellung in der Semperoper mitzunehmen. Es wird nicht empfohlen, Kinder und Säuglinge im Alter von bis zu 6 Jahren in eine Vorstellung mitzunehmen, da der störungsfreie Ablauf während einer Vorstellung zu gewährleisten ist.

10.6       Aus Gründen der gegenseitigen Rücksichtnahme sowie aus hygienischen Gründen kann der Einlass zu einer Vorstellung nur mit angemessener, sauberer Bekleidung und Schuhen gewährt werden.

10.7       Rollstuhlfahrern stehen gesondert ausgewiesene Rollstuhlplätze im Parkett sowie im 1. und 2. Rang zur Verfügung. Wir weisen darauf hin, dass im 1. und 2. Rang aufgrund zu schmaler Türen ein Zugang für elektronische Rollstühle nicht gewährleistet werden kann. Im 3. und 4. Rang stehen aus baulichen Gründen keine Rollstuhlplätze zur Verfügung. Die ausgewiesenen Rollstuhlplätze können beim Kartenerwerb an der Tageskasse entsprechend angefragt werden. Sind diese bereits ausverkauft, können keine anderen Plätze alternativ als Rollstuhlplätzen genutzt werden.

10.8       Das Mitnehmen von Fahrrädern, Tieren und dergleichen in die Staatsoper Dresden ist verboten.

10.9       Wird für einen Vorstellungsbesuch ein ausgewiesener Assistenzhund gemäß den geltenden gesetzlichen Bestimmungen benötigt, stehen dafür spezielle Plätze zur Verfügung. Die Kartenbuchung erfolgt ausschließlich über den Besucherservice der Semperoper und unter Vorlage der gesetzlichen Nachweise (z. B. Ausweis für Mensch-Assistenzhund-Gemeinschaft). Bei der Kartenanfrage ist anzugeben, dass ein ausgewiesener Assistenzhund für den Vorstellungsbesuch nötig ist.

11. Übertitel

Übertitel sind eine zusätzliche Serviceleistung, auf die kein Anspruch besteht. Sie sind nicht Bestandteil des Kartenpreises. Sofern eine Aufführung ohne Übertitel gespielt wird oder die Übertitel von einigen Plätzen nicht oder nur eingeschränkt gelesen werden können, besteht kein Anspruch auf Kartenrückgabe oder Preisermäßigung.

12. Vorzeitiger Abbruch von Veranstaltungen

12.1       Der vorzeitige Abbruch einer Veranstaltung begründet nur dann einen Anspruch auf Erstattung des Kartenpreises, wenn der Abbruch im ersten Akt oder bei einaktigen Werken in der ersten Hälfte der Veranstaltung erfolgt.

12.2       Der Erstattungsanspruch kann nur innerhalb von 30 Tagen ab dem Veranstaltungstermin gegen Rückgabe der originalen Eintrittskarten an den Besucherservice der Staatsoper Dresden geltend gemacht werden. Erstattet wird der Kartenpreis. Weitere Aufwendungen, insbesondere Hotel- und Reisekosten, werden nicht ersetzt.

12.3       Im Falle eines vorzeitigen Abbruchs einer Veranstaltung aus Gründen, die die Staatsoper Dresden nicht zu vertreten hat (z.B. aufgrund Höherer Gewalt, Katastrophen, Ausfall Fernwärme, Stromausfall, behördliche Anordnung etc.) besteht grundsätzlich kein Anspruch auf Erstattung des Kartenpreises.

13. Rückgabe von Eintrittskarten, Änderungen oder Ausfall einer Veranstaltung

13.1       Bei der Staatsoper Dresden gekaufte Karten sind von Umtausch oder Rücknahme grundsätzlich ausgeschlossen. Dies gilt auch bei Umbesetzung der angekündigten Rollen oder sonstigen Änderungen des Vorstellungsablaufes. Für nicht besuchte Vorstellungen wird kein Ersatz geleistet. Dies gilt auch, wenn der Kunde zu spät kommt und erst im Nacheinlass oder nicht mehr eingelassen werden kann. Die Staatsoper Dresden ist nicht verantwortlich für die Anreise zur Veranstaltung sowie für die Abreise des Kunden. Streiks von Verkehrsunternehmen und Wetterbedingungen sowie sonstige von der Staatsoper Dresden nicht zu vertretende Ereignisse berechtigen nicht zur Rückgabe von Eintrittskarten.

13.2       Wird anstelle des Veranstaltungstitels, der beim Kauf der Eintrittskarte angekündigt war, etwas anderes aufgeführt, können Eintrittskarten bis zum Beginn dieser Veranstaltung gegen Erstattung des Kartenpreises zurückgegeben werden. Darüberhinausgehende Ansprüche sind ausgeschlossen. Insbesondere können Hotel- und Reisekosten nicht erstattet werden. Programm- oder Besetzungsänderungen bei Sinfonie- und Sonderkonzerten oder sonstigen Veranstaltungen, insbesondere Soireen, Kammerabenden, Aufführungsabenden, Solistenkonzerten oder mehrteiligen Ballettabenden, führen nicht zur Erstattung des Kartenpreises.

13.3       Fällt eine Veranstaltung aus, wird der Kartenpreis erstattet, sofern innerhalb von 30 Tagen ab dem Veranstaltungstermin durch den Kunden der Erstattungswunsch gegenüber dem Besucherservice der Staatsoper Dresden geltend gemacht wird (persönliche oder postalische Abgabe der Tickets innerhalb der Frist, bzw. per Online-Rückgabeformular auf der Webseite https://www.semperoper.de). Darüberhinausgehende Ansprüche sind ausgeschlossen. Insbesondere werden Hotel- und Reisekosten nicht erstattet. Im Falle des Veranstaltungsausfalles, den die Staatsoper nicht zu vertreten hat (z.B. aufgrund Höherer Gewalt, Katastrophen, Stromausfall, behördliche Anordnung etc.) besteht grundsätzlich kein Anspruch auf Erstattung des Kartenpreises.

13.4       Es besteht die Möglichkeit, Karten ab 3 Monate und bis 2 Werktage vor dem jeweiligen Vorstellungsdatum der Staatsoper Dresden in Kommission zu geben. Diese Möglichkeit wird grundsätzlich erst dann angeboten, wenn weniger als 300 Restkarten vorhanden sind (davon ausgenommen sind die Kommissionsregelungen im Rahmen der Abonnement-Bedingungen und Gruppenkonditionen) und wenn es sich um Karten in den Platzgruppen 1 bis 6 für eine Vorstellung in der Semperoper handelt. Diese Regelung gilt nicht für die Preise ZU1 bis ZU8 sowie für Exklusive Veranstaltungen, Fremdveranstaltungen und Gastspiele. Karten können erst dann in Kommission genommen werden, wenn der Besitz der Karten durch den Kunden belegt werden kann (z.B. durch Vorlage des Originaltickets). Insbesondere, wenn der rechtmäßige Besitz von eTickets nicht dargelegt werden kann, kann die Staatsoper Dresden die Inkommissionsnahme verweigern. Wurden Karten in Kommission genommen, kann diese nicht rückgängig gemacht werden. Die Staatsoper Dresden ist nicht verpflichtet, diese Eintrittskarten vorrangig zum Wiederverkauf anzubieten. Es kann keine Garantie für den Wiederverkauf bzw. für die Rückerstattung des Kartenpreises übernommen werden. Die Abrechnung erfolgt grundsätzlich nach der Vorstellung.  Eine Kommissionsgebühr in Höhe von 10 Prozent des Kartenpreises (mindestens 6 Euro je Eintrittskarte) fällt mit Wiederverkauf durch die Semperoper an.

13.5 Vorgenannte Regelungen betreffen ausschließlich Tickets, die bei der Staatsoper Dresden erworben wurden. Die etwaige Rücknahme, der Umtausch bzw. die Erstattung für Karten, die bei Dritten (z.B. anderen Vorverkaufsstellen) gekauft wurden, richtet sich allein nach den Geschäftsbedingungen dieser Ticketanbieter. Der Besucher hat entsprechende Ansprüche gegenüber diesen Ticketanbietern geltend zu machen.

14. Verlust von Eintrittskarten

14.1       Bei Verlust einer Eintrittskarte kann an der Abendkasse eine Ersatzkarte ausgestellt werden, wenn der Besucher die Buchungsbestätigung vorlegt bzw. unter genauer Platzangabe und Angabe der Auftrags- oder Kundennummer nachweist, welche Karte er gekauft hat. Die Staatsoper Dresden ist berechtigt, für das Ausstellen von Ersatzkarten eine Bearbeitungsgebühr zu erheben.

14.2       Sofern für denselben Platz bei einer Veranstaltung mehrere Eintrittskarten existieren (z. B. die Originalkarte und eine Ersatzkarte, oder eine Kopie eines eTickets) , so ist die Staatsoper Dresden mit befreiender Wirkung gegenüber nachfolgenden Besuchern nur verpflichtet, den Gast einzulassen, der zuerst die Eintrittsberechtigung durch die Vorlage des Tickets vorweist. Es gelten die gesetzlichen Regelungen zu den Schuldverschreibungen und – bei nicht personalisierten Karten – insbesondere die Regelungen zu den sogenannten „kleinen Inhaberpapieren“, insbesondere §§ 807, 794, 796, 797 BGB. Eine Ersatzkarte begründet in diesem Fall auch keinen Anspruch auf Zuweisung eines anderen Platzes. Das Einlasspersonal prüft nicht, ob der Inhaber der Originalkarte diese rechtmäßig erworben hat.

15. Garderobe

15.1       Garderobenstücke (Mäntel, Jacken, Hüte, Mützen, Schirme, große Taschen, Rucksäcke und vergleichbare sperrige Gegenstände) dürfen nicht in den Zuschauerraum mitgenommen werden, sondern sind an der Garderobe abzugeben. Das Vorderhauspersonal ist berechtigt, trotz Eintrittskarte den Zutritt zum Saal zu verweigern, sollten solche Gegenstände nicht abgegeben werden.

15.2       Gegen Vorlage der Garderobenmarke händigt das Servicepersonal die Garderobenstücke ohne Prüfung der sachlichen Berechtigung aus. Bei Verlust der Garderobenmarke dürfen die betreffenden Garderobengegenstände nur nach erfolgter Rückgabe aller Garderobenstücke an alle Besucher ausgehändigt werden sowie wenn glaubhaft erklärt werden kann, dass die betreffenden, übrig gebliebenen Garderobengegenstände tatsächlich demjenigen gehören, der die dazugehörige Garderobenmarke verloren hat. Die Staatsoper Dresden ist in solchen Fällen berechtigt, vor der Aushändigung die personenbezogenen Daten zu erfassen.

15.3       Vertauschte, beschädigte oder abhanden gekommene Garderobenstücke sowie der Verlust einer Garderobenmarke sind dem Servicepersonal unverzüglich mitzuteilen. Bei Verlust einer Garderobenmarke kann ein angemessener Geldersatz durch die Oper verlangt werden.

15.4       Mit der Übernahme der Garderobenstücke übernimmt die Staatsoper Dresden die Haftung für Verlust oder Beschädigung der aufbewahrten Gegenstände nur, soweit das Einlass- und Servicepersonal seine Aufbewahrungspflichten vorsätzlich oder grob fahrlässig verletzt. Die Haftung beschränkt sich auf den nachgewiesenen Zeitwert der hinterlegten Gegenstände und einen Höchstwert von 250,00 € je Garderobenmarke. Ausgenommen von der Haftung sind Ausweise und Urkunden aller Art, Kreditkarten, Bargeld, Schlüssel und Wertsachen sowie Schmuck und elektronische Geräte. Dies gilt auch dann, wenn sich diese Gegenstände in Manteltaschen oder Behältnissen befinden. Die Abgabe und Aufbewahrung solcher Gegenstände geschieht auf eigene Gefahr des Besuchers.

16. Fundsachen

16.1       Gegenstände jeder Art, die in den Räumen der Staatsoper Dresden gefunden werden, sind beim Einlass- oder Servicepersonal abzugeben.

16.2       Es wird empfohlen, den Verlust von Gegenständen in den Räumen der Staatsoper dem Einlass- oder Servicepersonal unverzüglich mitzuteilen. Fundsachen werden nach Ablauf einer angemessenen Frist an das öffentliche Fundbüro gegeben.

17. Bild- und Tonaufnahmen

17.1       Jegliche Ton- und/oder Bildaufzeichnungen von Veranstaltungen durch Besucher sind unter anderem aus urheber- und persönlichkeitsrechtlichen Gründen untersagt. Zuwiderhandlungen gegen dieses Verbot lösen Schadenersatzansprüche der Staatsoper Dresden und der mitwirkenden Künstler sowie ggf. Dritten aus.

17.2       Außerhalb von Veranstaltungen dürfen Bildaufnahmen in den Räumlichkeiten der Staatsoper Dresden ausschließlich für private und nichtkommerzielle Zwecke gefertigt werden.

17.3       Bei Verstoß gegen die Regelungen in Abschnitt 17.1 oder 17.2 ist das Personal der Staatsoper Dresden berechtigt, die Herausgabe der Aufzeichnung zu verlangen, diese zu löschen und den Besucher zum Verlassen der Veranstaltung aufzufordern.

17.4       Die Staatsoper Dresden ist berechtigt, Veranstaltungen auch ohne vorherigen Hinweis aufzuzeichnen sowie im Zuschauerraum, auf dem Grundstück und in den Foyers Bild- und Videoaufnahmen anzufertigen, die Aufnahmen insbesondere auf Bild-, Ton-, und Bildtonträger zu speichern und für die eigene Berichterstattung, Werbung und sonstiger theatereigener Nutzung in Print- und Onlinemedien zu veröffentlichen. Die Staatsoper ist berechtigt, die vorgenannten Rechte Dritten einzuräumen. Der Besucher willigt in eine mögliche Ablichtung und Aufzeichnung seiner Person und vorgenannter Nutzung ein. Bei einer Aufzeichnung durch die Staatsoper oder durch von ihr beauftragte Dritte ist mit technischem Equipment im Saal sowie möglichen Sichteinschränkungen zu rechnen, welche keinen Anspruch auf die Erstattung oder Teilerstattung des Kartenpreises begründen.  

18. Mobiltelefone, Speisen und Getränke, Rauchverbot

18.1       Mobiltelefone und andere elektronische Kommunikations- und Informationsmittel sowie akustische Signalgeber aller Art sind im Zuschauerraum vollständig auszuschalten. Im Interesse anderer Besucher und des störungsfreien Verlaufs der Veranstaltungen ist die Staatsoper Dresden bei Zuwiderhandlungen berechtigt, die Herausgabe solcher Geräte zu verlangen oder betreffende Besucher zum Verlassen der Vorstellung aufzufordern.

18.2       Speisen und Getränke dürfen nicht in den Zuschauerraum mitgenommen werden.

18.3       Das Rauchen in den Räumen der Staatsoper Dresden ist nicht gestattet. Dies gilt auch für die sog. E-Zigaretten oder ähnliche Gegenstände, die Rauch erzeugen und damit zur Auslösung der Brandmeldeanlage führen können.

19. Hausrecht

19.1       Das Hausrecht in der Staatsoper Dresden obliegt der Intendanz sowie der kaufmännischen Geschäftsführung. Bei Veranstaltungen wird das Hausrecht durch das Einlasspersonal und den Chefdienst ausgeübt. Den Anweisungen des Personals der Staatsoper Dresden ist unbedingt Folge zu leisten.

19.2       Besteht Anlass zu der Annahme, dass Besucher eine Veranstaltung stören oder andere Besucher belästigen, kann diesen der Zutritt zu den Räumen der Staatsoper Dresden verweigert werden. Besucher können aus Veranstaltungen verwiesen werden, wenn sie diese stören, andere Besucher belästigen oder einen Platz eingenommen haben, für den sie keine gültige Eintrittskarte vorweisen können. Der Zutritt kann auch Besuchern verweigert werden, die gegen Anweisungen des Personals, die auf diesen AGB basieren, oder gegen diese AGB verstoßen haben. Ein Anspruch auf Erstattung des Eintrittsgelds oder auf Aufwendungsersatz entsteht hierdurch nicht.

20. Datenschutz

20.1       Die personenbezogenen Bestell- und Kundendaten werden unter Einhaltung des Datenschutzrechtes in dem für die Anbahnung und Durchführung des Vertrages erforderlichen Umfang erhoben, verarbeitet, gespeichert und genutzt.

20.2       Es gilt die Datenschutzerklärung, welche unter https://www.semperoper.de/datenschutz abrufbar ist.

21. Haftung

Für Schäden jeder Art, die ein Besucher in den Räumen der Staatsoper Dresden erleidet, haften die Staatsoper Dresden sowie deren Vertreter und Erfüllungsgehilfen nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Diese Haftungsbeschränkung gilt nicht für Ansprüche aus der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit.

22. Streitbeilegungsverfahren

Die Sächsischen Staatstheater nehmen nicht an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherstreitbeilegungsstelle teil.

23. Anwendbares Recht/ Erfüllungsort/ Gerichtsstand

Auf Verträge und Rechtsbeziehungen, die diesen AGB unterliegen, findet deutsches Recht Anwendung. Erfüllungsort und Gerichtsstand für alle Verträge und Rechtsbeziehungen, die diesen AGB unterliegen, ist für beide Teile Dresden.

24. Inkrafttreten

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen treten mit dem 01.08.2024 in Kraft und ersetzen alle bisher geltenden Regelungen.